Ihre Rechtsanwältin im Rhein-/Ruhrgebiet: Martina Schürmann
Erfahrung - Wissen - Engagement

Qualitative Rechtsberatung muss nicht teuer – sie muss wertvoll sein!

Anwaltsgebühren

Meist kommen Mandanten erst dann auf einen Rechtsanwalt zu, wenn ihnen keine andere Option mehr bleibt. Ein Grund für die bestehende Angst ist die Unklarheit über die finanzielle Belastung und die Befürchtung, dass nicht transparente, vielleicht auch viel zu hohe Kosten mit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anfallen könnten.

Qualitativ hochwertige anwaltliche Beratung muss jedoch nicht unerschwinglich sein- sie muss wertvoll sein! Getreu diesem Motto kläre ich Sie daher gerne jederzeit und unverbindlich über die in Ihrem Fall wahrscheinlich entstehenden Kosten auf.

Nachfolgend habe ich einige grundlegende Informationen zum Thema Rechtsanwaltskosten zusammengefasst, die Ihnen eine erste Orientierung geben sollen.

Sollten Sie darüberhinaus Fragen zu entstehenden Kosten haben, sprechen Sie mich jederzeit gerne an.

Abrechnung nach Gebührentabelle

Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) ist die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen gesetzlich geregelt.

In vielen Rechtsgebieten bestimmen sich die Anwaltsgebühren nach dem sog. Gegenstands- bzw. Streitwert. So bildet z. B. die Höhe der Kaufpreisforderung, die der Kläger gegen den Beklagten geltend macht, den Streitwert des Verfahrens. Nach diesem Betrag richtet sich die jeweilige Höhe der Rechtsanwaltsgebühren. Im RVG ist einzusehen, welche Gebühren entstehen und wie sich deren Höhe bestimmt.

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Mit einer Rechtsschutzversicherung im Vorteil

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? In diesem Fall übernimmt die Versicherung im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Selbstverständlich kümmere ich mich für Sie bei Bedarf um die Deckungsschutzanfrage.

Weitere Gebühren

Alle anderen Fälle werden hier grundsätzlich nach den Gebührentatbeständen des RVG abgerechnet. In einigen Fällen, abhängig vom Rechtsgebiet, vom Arbeitsaufwand und letztlich auch von der wirtschaftlichen Situation meiner Mandanten werden Gebührenvereinbarungen getroffen (pauschal oder nach Zeitaufwand). Daher ist die Angabe fester Kostengrößen hier nicht möglich, sondern höchst fallabhängig. Gerne kläre ich Sie jedoch jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten auf.

Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe/Pflichtverteidigung in Strafsachen

Für den Fall, dass Rechtssuchende aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die anfallenden Rechtsanwaltskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bzw. – bei außergerichtlicher Vertretung oder Beratung – Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen der Strafverteidigung besteht- je nach Tatvorwurf und zu erwartendem Strafmaß- die Möglichkeit, dass der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet wird und hierfür eine Vergütung aus der Staatskasse erhält.

 

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